Im Rahmen unseres Springreitertreffens werden je nach Nachfrage folgende Sonderprüfungen abgehalten: Reiterpass, Reiternadel, Dressurreiternadel. Bei genügend Nachfrage auch Lizenzprüfung R1 und Dressurlizenzprüfung RD1
Richter: DI Walter Thomasser
Anmeldung zu den Sonderprüfungen:
Reiterpass, Reiternadel, Dressurreiternadel bitte bis 02.08.2024
Lizenzprüfung R1 und Dressurlizenzprüfung RD1 bitte bis 29.07.2024
Anmeldung zu den Sonderprüfungen bitte per E-Mail an elisabeth@schnorf.at oder telefonisch oder per WhatsApp an 0676/5009561
Anforderungen REITERPASS
DRESSUR
Die Dressur kann entweder in der Halle oder im Freien am Dressurviereck ausgetragen werden.
- Dressuraufgabe R1 oder R2, kann vom Veranstalter/Reiter/Trainer ausgewählt werden
- Erlaubte Hilfszügel in der Dressur: gleitendes Ringmartingal
- Keine Bandagen oder Gamaschen
- Ausrüstung gem. ÖTO §102, nur Sakko ist nicht verpflichtend
- Das Pferd muss auf beiden Händen und in allen drei Grundgangarten unter Kontrolle sein
- Übergänge müssen annähernd am Punkt stattfinden
- Pferd soll in Anlehnung, muss aber noch nicht am Zügel gehen
- Biegung und Stellung sind nicht erforderlich
- Reiter sollte annähernd unabhängig und geschmeidig sitzen
- „Falscher“ Galopp soll vom Reiter erkannt werden – darüber hinaus sollte dieser um eine Korrektur bemüht sein
SPRINGEN/GELÄNDE
Der Spring- bzw. Geländeteil ist ein Pflichtteil und muss im Freien u.a. im Gelände stattfinden.
- Verpflichtendes Tragen einer Schutzweste oder eines Rückenschutzes für alle Teilnehmer
- Sonst. Ausrüstung gem. ÖTO § 202, nur Sakko ist nicht verpflichtend
- Alle drei Grundgangarten müssen gezeigt werden, ebenso der leichte Sitz im Galopp
- Eine Haltparade aus dem Galopp ist an einer bezeichneten Stelle zu zeigen
- Länge der Geländestrecke zwischen 500 bis 600 m Leitfaden für Ausbildner und Richter
- Höhe der Hindernisse von mind. 70 cm – für Ponys mit Stockmaß bis zu 135 cm wird ein Höhenausgleich von 10 cm toleriert – falls möglich
- Parcours aus insgesamt vier Hindernissen davon zwei natürliche Hindernisse (Bach, Wall, Böschung etc) und zwei reguläre Stangenhindernisse (Sicherheitsauflagen!)
DON’Ts:
- Springgassen (werden im Freispringen verwendet) oder ähnliches sind zur Absolvierung der Spring- bzw. Geländeprüfung nicht zulässig
- Vom Zustand der Hindernisse darf keine Gefahr ausgehen (z.B. keine Strohballen ohne
Stangen oder morsches oder abgesplittertes Holz) - Ein dreimaliger Ungehorsam wie auch ein Sturz des Prüflings oder des Pferdes führen zum Ausschluss der Teilprüfung
Anforderungen REITERNADEL
DRESSUR
- Dressuraufgabe R3 oder R4, kann vom Veranstalter/Reiter/Trainer ausgewählt werden
- Wird bewertet wie eine Dressurreiterprüfung
- Keine Hilfszügel erlaubt, keine Bandagen oder Gamaschen
- Pferd sollte die meiste Zeit am Zügel gehen
- Annähernde Biegung und Stellung des Pferdes
- Reiter sollte annähernd unabhängig und geschmeidig sitzen
- Störung des Taktes bzw. der Bewegung ist als Reiterfehler zu werten
- Turnierkleidung und Ausrüstung gem. ÖTO §102
- Eine Wertnote von mind. 6,4 entspricht einem „bestanden“
SPRINGEN
Im Springteil der Prüfung ist eine Stilspringprüfung entweder in der Halle, im Freien auf dem
Springplatz oder im Gelände abzulegen. Sollte die Stilspringprüfung nicht positiv absolviert werden, wird nach erfolgreich abgelegter Theorie die Dressurreiternadel ausgestellt, vorausgesetzt es wurde die Dressuraufgabe R4 gewählt.
- Verpflichtendes Tragen einer Schutzweste oder eines Rückenschutzes für alle Teilnehmer bis einschl. 18 Jahren
- Sonst. Ausrüstung gem. ÖTO § 202 Abs. 2.1
- Parcours bestehend aus sechs Einzel-Hindernissen mit mind. 80 cm Höhe (Parcours- oder Geländehindernisse), Steilsprünge und Hochweitsprünge
- Es müssen mind. zwei Hochweitsprünge im Parcours enthalten sein und mind. zwei
Steilsprünge - Die Verwendung von Sicherheitsauflagen bei Hochweitsprüngen (Oxer,Triplebarren) wird vorausgesetzt
- Eine Wertnote von mind. 6,0 entspricht einem „bestanden“
DON’Ts:
- Springgassen (werden im Freispringen verwendet) oder ähnliches sind zur Absolvierung der Springprüfung nicht zulässig
- Vom Zustand der Hindernisse darf keine Gefahr ausgehen (z.B. kein morsches oder
abgesplittertes Holz) - Ein dreimaliger Ungehorsam wie auch ein Sturz des Prüflings oder des Pferdes führen zum Ausschluss der Teilprüfung
Anforderungen Dressurreiternadel
- Dressuraufgabe R4
- Wird bewertet wie eine Dressurreiterprüfung
- Keine Hilfszügel erlaubt, keine Bandagen oder Gamaschen
- Pferd sollte die meiste Zeit am Zügel gehen
- Annähernde Biegung und Stellung des Pferdes
- Reiter sollte annähernd unabhängig und geschmeidig sitzen
- Störung des Taktes bzw. der Bewegung ist als Reiterfehler zu werten
- Turnierkleidung und Ausrüstung gem. ÖTO §102
- Eine Wertnote von mind. 6,4 entspricht einem „bestanden“
Anforderungen LIZENZ R1
DRESSUR
Die Dressur kann entweder in der Halle oder im Freien am Dressurviereck mit den Originalmaßen 20x40m ausgetragen werden.
- Dressuraufgabe R5 oder R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“ nach Wahl des Reiters
- Keine erlaubten Hilfszügel
- Keine Bandagen oder Gamaschen
- Pferd muss am Zügel sein und in Stellung und Biegung gehen
- Turnierkleidung und Ausrüstung gem. ÖTO §102
- Geschmeidiger ausbalancierter Sitz des Reiters
- Eine Wertnote von mind. 6,4 entspricht einem „bestanden“
SPRINGEN
Im Springteil der Prüfung ist eine Stilspringprüfung zu absolvieren. Diese ist entweder in der Halle oder im Freien auf dem Springplatz abzulegen. Sollte dieser Teil der Sonderprüfung nicht bestanden werden und es wurde die Aufgabe R6 geritten, so wird nach erfolgreich abgelegter Theorie die RD1 ausgestellt.
- Verpflichtendes Tragen einer Schutzweste oder eines Rückenschutzes für alle Teilnehmer bis einschl. 18 Jahren
- Turnierkleidung und Ausrüstung gem. ÖTO §202 Abs. 2.1
- Höhe von 105 cm – für Prüflinge auf Haflingern und Ponys 85-90 cm, Noriker 75-80cm; mind. 8 Sprünge, davon mind. 3 Hochweitsprünge, alle Parcours mit einer zweifachen Kombination
- Kleinere Pacoursplätze führen NICHT zu einer Verringerung der Anforderungen
- Die Verwendung von Sicherheitsauflagen bei Hochweitsprüngen (Oxer, Triplebarre) wird vorausgesetzt
- Sauberer Entlastungssitz (Springsitz in verschiedenen Neigungen) muss gezeigt werden.
- Eine Wertnote von mind. 6,0 (Stilspringprüfung) entspricht einem „bestanden“
DON’Ts:
- Ständiges Ziehen und „im Maul hängen“, sowie Unsicherheiten in Sitz und Balance können zum Nichtbestehen der Prüfung führen
- Vom Zustand der Hindernisse darf keine Gefahr ausgehen (z.B. kein morsches oder
abgesplittertes Holz) - Ein dreimaliger Ungehorsam, „Verreiten“ etc. wie auch ein Sturz des Prüflings oder des
Pferdes führen zum Ausschluss der Teilprüfung
Anforderungen LIZENZ RD1
Die Dressur kann entweder in der Halle oder im Freien am Dressurviereck ausgetragen werden.
- Dressuraufgabe R6 aus den „Aufgaben für Dressurprüfungen“
- Keine erlaubten Hilfszügel
- Keine Bandagen oder Gamaschen
- Pferd muss am Zügel sein und in Stellung und Biegung gehen
- Turnierkleidung und Ausrüstung gem. ÖTO §102
- Geschmeidiger ausbalancierter Sitz des Reiters
- Eine Wertnote von mind. 6,4 entspricht einem „bestanden“